Spaltungsversuch des Jobcenters

Hier der Link zu einem Text, der auf der Seite des solidarischen Netzwerkes erschienen ist:

http://solidarisch.blogsport.eu/author/sonele/

Hinzuzufügen ist, daß es immanente Widersprüche in den Grundsätzen der Jobcenter gibt: Neben Arbeitsvermittlung ist seine Aufgabe auch noch, für die Sicherung des Existenzminnimums von Bedürftigen zu sorgen. Daneben gibt es aber auch noch das unausgesprochene Ziel, mit Gesetzesänderungen, Tricks und Schickanen - inklusive das absichtliche Ignorieren von Vorschriften - möglichst viele ALG2 Bezieher aus dem Leistungsbezug zu entfernen oder Anspruchsberechtigte davon abzuschrecken, überhaupt Stütze zu beantragen, egal, ob die Bedürftigen danach auf der Straße landen oder sonstwie zugrunde gehen. Angeordnet und gedeckt ist das alles von höchster Regierungsebene.

Diese Widersprüche zeigen sich auch an unserem Beispiel. So rechtfertigte sich die Arbeitsvermittlerin (AV) gleich zu Beginn des Termins ungefragt bei unserem Mitpatienten, daß sie jetzt für ihn zuständig sei, da ab Januar 2018 die ganze Abteilung umstruktiert würde. Zur Erinnerung, der Termin war für Oktober 2017 anberaumt worden, und fand dann Anfangt November statt (Die vorherige Arbeitsvermittlerin saß zwei Zimmer weiter). Die AV meinte noch, daß unser Mitpatient dann im nächsten Jahr nochmal eine andere AV bekommen würde. Es sieht so aus, daß sie einerseits nicht zugeben wollen, daß dies eine Bestrafungsaktion ist, andererseits wollen sie es durchscheinen lassen, so wie sich der gesamte Iatrokapitalismus auf eine Scheinwelt stützt, die erst in Krankheit ihr wahres Gesicht zeigt.

Dasselbe gilt für das gesamte Hartz4 System, darunter auch die Eingliederungsvereinbarungen, wo unter der Rubrik "Eigenbemühung" standartmäßig geschrieben steht, daß der Kunde sich zeitnah nach Erhalt eines Stellenangebotes auf Vermittlungsvorschläge zu bewerben habe. Das ist völlig irreführend, denn der Begriff "Stellenangebote" umfasst auch sogenannte Stelleninformationen ohne Rechtsbehelfsbelehrungen, auf die keine Bewerbungspflicht besteht. Um die Verunsicherung noch zu vergrößern, bekam unser Mitpatient - wie andere auch - Stelleninformationen zugesand, für die in dem Antwortformular dann von einem Vermittlungsvorschlag die Rede war. Hinter diesen Verschleierungen steht die Drohung, als Sanktion 3 Monate lang ca. 100€ vom  Existenzminnimum abzuziehen, was rechtswidriger Weise aufgrund von Schwindeleien wie der eben beschriebenen Konstellation auch immer wieder vorkommt.